DAZU GEHÖREN VOR ALLEM:
Die Verschlüsselung Ihrer Website mit einem SSL-Zertifikat, das Sie bei Ihrem Hosting-Anbieter buchen können. Dieses verschlüsselt die Daten, die von Ihrer Website übertragen werden. Personenbezogene Daten werden so geschützt – dazu zählt zum Beispiel auch die IP-Adresse Ihrer Besucher. Diese Verschlüsselung ist also auch erforderlich, wenn Sie kein Kontaktformular oder Ähnliches auf Ihrer Seite nutzen.
Ihre Kontaktformulare müssen einen Hinweis auf die Verarbeitung der eingetragenen Daten enthalten, mit Link zur Datenschutzerklärung und zum Widerrufsrecht.
Wenn Sie einen Newsletter betreiben, muss enthalten sein, wie oft und über welche Themen Sie Ihre Abonnenten anschreiben. Diese geben dann ausschließlich für diese Verwendung ihre Zustimmung.
Es gibt keine Kopplungsgeschäfte mehr, zum Beispiel E-Book-Download gegen automatischen Eintrag in den Newsletter. Entweder Sie trennen beides voneinander – das heißt, der Download ist unabhängig vom Eintrag in den Newsletter möglich und der Newsletter-Eintrag muss dann aktiv durch Setzen eines entsprechenden Häkchens angeboten werden. Oder es gibt die Alternative der transparenten Kopplung – das heißt, Sie sagen klar und deutlich: „Wenn Sie sich hier eintragen, fordern Sie das E-Book und begleitend den Newsletter an.“ Bezeichnungen wie „Gratis“ oder „Geschenk“ dürfen dann nicht verwendet werden. Es muss klar sein, dass der Abonnent mit seinen Daten „bezahlt“.
Cookies und Tracking-Vorgänge auf Ihrer Seite müssen klar kommuniziert werden, und Sie müssen dem Besucher die Möglichkeit geben, diese Tracking-Vorgänge abzulehnen.
Eine Datenschutzerklärung entsprechend den neuen Richtlinien muss auf Ihrer Seite eingebunden sein. Sie können diese in sogenannten Konfiguratoren für Ihre Erfordernisse anpassen und zusammenklicken, oder die sichere Variante wählen und einen Anwalt damit beauftragen, der auf diesen Bereich spezialisiert ist.
Plugins und Programme, die Daten an Drittanbieter übertragen, sind generell problematisch. Google-Fonts (Schriftarten von Google) sind besonders ins Visier der Abmahner gerückt. Hier werden in der Online-Variante Daten der Besucher Ihrer Website an Google übertragen. Sie können das DSGVO-gerecht einrichten, indem Sie oder Ihr Webmaster diese Schriftarten lokal speichern. Achtung: Auch YouTube-Videos oder Google-Maps nutzen diese Schriftarten, und auch diese Einstellungen müssen korrigiert werden. Auch die beliebten Share-Buttons der sozialen Medien sind betroffen, weil hier Daten der Nutzer zu Facebook & Co. übertragen werden. Hier müssen Lösungen eingebunden werden, die den Nutzer darüber aufklären und eine explizite Einwilligung durch einen weiteren Klick einholen.
Mit der DSGVO wurde das Recht am eigenen Bild ebenfalls verschärft. Bilder, auf denen einzelne Personen abgebildet sind, zum Beispiel Ihre Kunden oder Ihr Mitarbeiter-Team, dürfen nur mit Einwilligung dieser Personen veröffentlicht werden. Die Form ist zwar nicht vorgegeben, aber wenn es später darum geht, die Einwilligung zu beweisen, hilft Ihnen natürlich nur die Schriftform mit Unterschrift oder eine digitale Signatur (wenn technisch möglich).
Vorsicht mit WhatsApp und ähnlichen Diensten. Wenn Sie den Messenger Dienst bisher zur Kommunikation mit Ihren Kunden oder Interessenten genutzt haben, raten die Experten davon vorerst Abstand zu nehmen, da diese Dienste aktuell noch nicht DSGVO-konform eingesetzt werden können. Diese von mir soeben vorgestellte Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich die wichtigsten Punkte für Sie zusammenfassen. Wenn Sie diese beachten, haben Sie einen Großteil der Vorgaben erfüllt und sind wesentlich sicherer als Unternehmen, die weitermachen, als wäre nichts geschehen.