Nr. 1/2018
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TROCKENE FÜSSE BRAUCHT DAS HAUS |

Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen erdberührter Bauteile nach der DIN 18533.

VON RAINER VOLGMANN UND FRANK FRÖSSEL

Vor genau einem Jahr ist die DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ in drei Normenteilen erschienen. Der nachfolgende Beitrag erklärt den Aufbau und die Struktur der neuen Norm und zeigt Änderungen in Bezug auf die Anwendungsbereiche und neue Einwirkungsklassen auf. Interessant dabei ist, dass die neue Abdichtungsnorm für erdberührte Bauteile nicht mehr nur nach der Feuchtebelastung allein entscheidet, sondern auch die Art und Qualität der Untergründe betrachtet und das Nutzungskonzept beleuchtet, das einen wesentlichen Einfluss auf die Anforderungen der Bauwerksabdichtung nimmt.

GESCHICHTLICHER ABRISS

Seit Anfang der 1980er Jahre versucht man über diverse Regelwerke die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile zu beschreiben. Diese dienen in erster Linie dazu, die Planungs- und Ausführungssicherheit zu erhöhen. Schließlich können Feuchteschäden im erdberührten Bereich erhebliche Folgekosten verursachen. In erster Linie muss die DIN 18195 „Bauwerksabdichtung“ aus dem Jahr 1983 genannt werden. In dieser 10-teiligen Norm wurde die Abdichtung erdberührter Bauteile in Lastfälle unterschieden und war nur für den Neubau geregelt. Die nachträgliche Außenabdichtung erdberührter Bauteile war genauso wenig beschrieben wie die Innenabdichtung (so genannte Negativabdichtung). Um diese Lücke zu füllen, wurden diverse WTA-Merkblätter (Wissenschaftlich- Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.) erstellt, die sowohl die nachträgliche Vertikalabdichtung erdberührter Bauteile von außen, und innen wie auch durch Injektionen beschrieben. Auch die nachträgliche Horizontalabdichtung gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit wurde so geregelt. Da die DIN 18195 auch nicht alle Abdichtungsstoffe enthielt, wurden Mitte der 1990er Jahre einige materialspezifische Merkblätter erstellt. Beispielhaft soll das ibh-Merkblatt (Industrieverband Bauchemie und Holzschutz e.V.) über die Abdich tung mit Bitumen-Dickbeschichtungen oder auch mit mineralischen Dichtungsschlämmen genannt werden. Im Jahr 1997 erschien dann die erste Richtlinie für Abdichtungen erdberührter Bauteile mit kunststoffmodifizierten Bitumen- Dickbeschichtungen. Diese enthielt eine Vielzahl an Planungsgrundsätzen und Detailzeichnungen und diente als Vorlage für die Überarbeitung der DIN 18195 im Jahr 2000, in der dann erstmals auch Bitumen-Dickbeschichtungen in einer Norm Erwähnung fanden, auch wenn sie weiterhin noch nicht für die Abdichtung im Grundwasser zugelassen waren. In den Folgejahren (2004, 2006 und 2009) gab es dann immer wieder leichte Überarbeitungen und Ergänzungen der Abdichtungsnorm.

Bereits im Jahr 2010 entschied der Normenausschuss, die DIN 18195 zukünftig in 5 eigenständige Abdichtungsnormen aufzugliedern, um die spezifischen Anforderungen an die abzudichtenden Bauteile besser definieren zu können. Zu dieser neuen Normenreihe gehören:

Seit Juli 2017 ist die alte DIN 18195 inklusive Beiblatt vollständig überarbeitet und sind dessen Inhalte in die Normenreihe der DIN 18531 bis DIN 18535 übernommen worden. Die neuen Normen gliedern sich nicht mehr nach der Art der Wasserbeanspruchung (Lastfallbetrachtung), sondern bauteilbezogen nach ihrem Anwendungsbereich.

Die bauteilbezogene Gliederung stellt durch ihre Übersichtlichkeit und Struktur eine einfache und bessere Anwendung sicher. Für Planung und Ausführung stehen nun in sich abgeschlossene Regelwerke zur Verfügung, die zukünftig auch Aktualisierungen vereinfachen. Zeitgleich wurde die DIN 18195 zurückgezogen und als reine Begriffsnorm neu herausgegeben.

Die weiteren Ausführungen beziehen sich nur auf die DIN 18533, in die alle Regelungen aus der alten DIN 18195 – die erdberührten Bauteile und den Sockel betreffend – übernommen und überarbeitet wurden. Es wurden neue Stoffe für die Abdichtung aufgenommen, bestehende Anwendungsbereiche erweitert und/oder neue formuliert. Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass man die Wassereinwirkung auf die Abdichtungsebenen konkretisiert und die Auswirkungen thematisiert hat. Hierzu wurden Wassereinwirkungs-, Riss- und Rissüberbrückungs-, Verformungs- sowie Raumnutzungsklassen eingeführt.

STRUKTUR, ANWENDUNGSBEREICHE UND GRUNDSÄTZE DER DIN 18 533

In der DIN 18533 sind jetzt Abdichtungen gegen alle auftretenden Wassereinwirkungen an erdberührten Wand- und Bodenflächen, im Wandquerschnitt und in Sockelbereichen geregelt. Hierzu gehören vertikale, horizontale sowie geneigte Massivbauteile eines Bauwerkes, wie zum Beispiel erdberührte Außenwände, Bodenplatten, Querschnittsflächen von Außen- und Innenwänden sowie erdüberschüttete Decken. Wie die alte DIN 18195 gilt auch die neue Norm für Neubauten und nicht etwa für nachträgliche Bauwerksabdichtungen an Altbauten oder Denkmälern. Hier ist sie nur dann anzuwenden, wenn Verfahren am Altbau eingesetzt werden können, die in der neuen Abdichtungsnorm beschrieben sind. Erfahrungsgemäß ist dies oft der Fall, allerdings erfordert es besondere Aufmerksamkeit bei der Untergrundprüfung und -bewertung sowie beim Einsatz alternativer Abdichtungsstoffe. Für Abdichtungen erdberührter Bauteile im Bestand soll es zukünftig eine eigene Norm geben. Hierfür wurde die 18536 als Normnummer bereits reserviert. Bis auf Weiteres wird dieser Anwendungsbereich jedoch von der DIN 18 533 abgedeckt.

Die DIN 18533 gilt außerdem auch nicht für die Abdichtung von so genannten Infrastrukturbauwerken wie zum Beispiel Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunneln. Auch die Abdichtung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG = Wasserhaushaltsgesetz) fällt nicht in den Geltungsbereich der Norm, wie auch wasserundurchlässige Bauteile, zum Beispiel Konstruktionen und Bauteile nach DAfStb-Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, nicht in deren Geltungsbereich fallen.

Die DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ besteht aus drei Normenteilen. In Teil 1 werden die Anforderungen sowie Planungs- und Ausführungsgrundsätze geregelt: „Wirkung und Bestand der Abdichtung von erdberührten Bauteilen hängen nicht nur von ihrer fachgerechten Planung und Ausführung ab, sondern auch von der abdichtungstechnisch zweckmäßigen Planung, Dimensionierung und Ausführung der Bauteile, auf die die Abdichtung aufgebracht wird. Diese Norm wendet sich daher nicht nur an den Abdichtungsfachmann, sondern auch an diejenigen, die für die Gesamtplanung und Ausführung des Bauwerks und seiner Bauteile verantwortlich sind, denn Wirkung und Bestand der Abdichtung hängen von der aufeinander abgestimmten Planung aller Beteiligten ab.“

Der Teil 2 präzisiert die Abdichtung mit bahnenförmigen und Teil 3 mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen. In den stoffspezifischen Teilen 2 und 3 sind auch Regeln für Detailausbildungen wie Durchdringungen, An- und Abschlüsse oder Bewegungsfugen sowie Schutzschichten enthalten. So werden zum Beispiel die Verbindung der Abdichtungsschicht mit Einbauteilen oder Durchdringungen, mit Abschlüssen, Übergängen oder angrenzenden Bauteilen sowie die Verbindung von Abdichtungslagen bei Arbeitsunterbrechung erstmals genormt. Gerade die fehlende Normung von Abdichtungsdetails hatte in der Vergangenheit oftmals zum Teil kontroverse Diskussionen um die alte DIN 18195 mit sich gebracht. Dieses Problem wurde nun behoben, nachdem auch zum Beispiel die so genannten Kombinationsabdichtungen geregelt wurden. Hierbei handelt es sich um den Übergang von Abdichtungen an Bauteile aus WU-Beton. Ebenso werden Querschnittsabdichtungen in und unter Wänden, Bewegungsfugen und auch barrierefreie Übergänge an Außentüren detailliert genormt. Neu aufgenommen wurden auch die Detailausbildung bei der Abdichtung von Gebäudeaußentreppen und vorgefertigten Lichtschächten. Zu beachten ist, dass die Teile 2 und 3 jeweils nur zusammen mit den Planungs und Ausführungsgrundsätzen anzuwenden sind, die im Teil 1 beschrieben wurden. Teil 1 ist für die stoffspezifischen Normenteile 2 und 3 bindend!

DIE NEUE DIN 18533 NIMMT EINE BAUTEILBEZOGENE EINTEILUNG NACH DER INTENSITÄT DER BEANSPRUCHUNG VOR

DIE ÄNDERUNGEN DER DIN 18 533 – IN BEZUG AUF DIE WASSEREINWIRKUNG

Grundsätzlich stellt die neue DIN 18533 höhere Anforderungen an die Auswahl der Abdichtungsbauart und klassifiziert die Beanspruchung einer Gebäudeabdichtung nicht mehr nach der Dauer und Entstehungsart der Wassereinwirkung (wie zum Beispiel zeitweise aufstauendes Sickerwasser in der alten DIN 18195), sondern nimmt eine bauteilbezogene Einteilung nach der Intensität der Beanspruchung vor. Diese aus abdichtungstechnischer Sicht relevanten äußeren Einwirkungen werden in folgende Kategorien unterteilt:

Feuchteschutz ist der Kampf gegen Wasser. An kaum einem anderen Bauteil kann man diese Feststellung besser festmachen als an den erdberührten Flächen. Dort findet ein Wasserangriff auf vielfältige Weise statt: entweder direkt und permanent (Bodenfeuchtigkeit), oder zeitlich versetzt (aufstauendes Sickerwasser nach starken Regenfällen), oder sporadisch (bei unwetterbedingten Überschwemmungen), meistens ohne, aber manchmal auch mit hydrostatischem Wasserdruck (bei Grundwasser usw.). Die Wassereinwirkung wird hierbei nicht allein durch Wasserart und -menge definiert, sondern auch durch die Wasserdurchlässigkeit des an die erdberührten Bauteile angrenzenden Bodens. Denn nicht die Entstehungsart des Wassers ist für die Beanspruchung der Abdichtung relevant, sondern die Intensität der Wassereinwirkung. Aus diesem Grund betrachtet die DIN 18533 auch die Wasserdurchlässigkeit der verschiedenen Bodenarten und definiert daraus den Wasserdurchlässigkeitsbeiwert. In der Norm selbst werden nur noch zwei Klassen unterteilt. Die Tabelle links gibt einen Überblick.

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Der Vollständigkeit halber soll ergänzt werden, dass zur Festlegung der Wassereinwirkung auf die Abdichtung neben der Wasserdurchlässigkeit auch der Bemessungswasserstand und der Geländeverlauf bekannt sein müssen. Da dies auch schon vor der neuen Norm galt, wird auf diese Punkte nicht weiter eingegangen. Erwähnt werden soll nur, dass der in der DIN 18533 bei den Wassereinwirkungsklassen W1-E und W2.1-E angegebene Mindestabstand von 50 cm bzw. 30 cm zwischen Abdichtungsebene und Bemessungswasserstand nicht mit dem Sicherheitszuschlag verwechselt werden darf.

Die Wassereinwirkungsklassen haben einen grundsätzlichen Charakter und werden in folgende Bereiche unterteilt:

Die Wassereinwirkungsklasse W1-E beschreibt die Einwirkungen durch Bodenfeuchte sowie nicht drückendes Wasser auf Bodenplatten und auf erdberührten Wänden. Bodenfeuchte ist gemäß DIN 18533-1 kapillargebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft transportiertes Wasser (Saugwasser, Haftwasser, Kapillarwasser), das im Baugrund immer zu erwarten ist. Nicht drückendes Wasser liegt vor, wenn in tropfbar flüssiger Form anfallendes Wasser von der Oberfläche des Geländes bis zum freien Grundwasserstand absickern und sich auch nicht vorübergehend, zum Beispiel bei starken Niederschlägen, aufstauen kann.

W1.1-E OHNE DRÄNUNG:

a = stark wasserdurchlässig

W1.2-E MIT DRÄNUNG:

a = s tark wasserdurchlässig, b = Dränung

Mit dieser Wassereinwirkungsklasse darf laut DIN 18533-1 nur gerechnet werden, „wenn sowohl der Baugrund bis zu einer ausreichenden Tiefe unterhalb der Abdichtungsebene wie auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus stark wasserdurchlässigen Böden (k ≥ 10-4 m/s nach DIN 18130-1) bestehen und die Unterkante der Abdichtungsebene mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstandes liegt.“ Des Weiteren gilt diese Wassereinwirkungsklasse auch bei wenig wasserdurchlässigen Böden (k ≤ 10-4 m/s nach DIN 18130-1 ), wenn eine funktionsfähige Dränung vorhanden ist (W1.2-E).

Soweit eine wirksame Dränung nicht dauerhaft sichergestellt werden kann oder von Schichten- beziehungsweise Grundwasser ausgegangen werden muss, gelten die Regeln für die Wassereinwirkungsklasse W2-E. Die Wassereinwirkungsklasse W2-E (von außen drückendes Wasser) kann lt. DIN 18533 in drei Formen vorkommen:

GRUNDWASSER: hierbei sind die Porenräume des Bodens vollständig mit Wasser gefüllt. Der Wasserstand übt entweder wechselnd oder dauerhaft einen hydrostatischen Druck auf die Abdichtung aus.

HOCHWASSER: Erdberührte Bauteile und aufgehende Bauteile oberhalb des Erdreichs werden aufgrund des Wasserstandes oberirdischer Gewässer zeitweise durch drückendes Wasser belastet.

STAUWASSER: Sicker- oder Schichtenwasser übt in wenig wasserdurchlässigem Baugrund Druck auf die Abdichtung aus.

Die Norm unterscheidet nach der Höhe des einwirkenden Wasserdrucks zwischen mäßiger Einwirkung (W2.1-E) infolge von Stau- oder Grundwasser bis max. 3 Meter und hoher Einwirkung (W2.2-E) bei drückendem Wasser über drei Meter. Zur mäßigen Einwirkung von drückendem Wasser gemäß W2.1-E können die drei rechts abgebildeten Situationen führen.

Eine hohe Einwirkung von drückendem Wasser gemäß W2.2-E liegt bei einer Wassersäule von über 3 Meter vor. Zwei Situationen, die hierzu führen können, stellen die Grafiken W2.2-E auf der rechten Seite dar.

Kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtungen, bisher als KMB bekannt, durften unter bestimmten Voraussetzungen auch schon nach der „alten“ DIN 18195 seit deren Überarbeitung im Jahr 2000 im erdberührten Bereich eingesetzt werden. Für diesen Abdichtungsstoff hat sich die Kurzbezeichnung geändert. Kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtungen werden zukünftig mit PMBC (polymer modified bituminous thick coatings) bezeichnet. Erstmals ist die Verwendung von PMBC nun auch bei anstehendem Grundwasser bis max. 3 Meter beschrieben, so dass für diese Lastfälle keine gesonderte vertragliche Vereinbarung, wie in der Vergangenheit notwendig, geschlossen werden muss. Mit der Änderung des Kurzzeichens erfolgte eine Anpassung an die Stoffnorm für kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtungen, DIN EN 15814: 2015-03.

Gemäß der DIN 18533-3, Abschnitt 9.2.2 muss im Falle der Wassereinwirkungsklasse W2-E eine Verstärkungseinlage eingebaut werden. Diese hat, neben der weit verbreiteten Meinung, dass die Einbettung einer Gewebearmierung nur der Schichtdickenkontrolle dient, weitere Funktionen zur Verbesserung der Bauwerksabdichtung. Unnötig zu erwähnen, dass diese Gewebeeinlagen systemkompatibel sein müssen. So wird zum Beispiel durch die armierende Funktion einer Verstärkungseinlage verhindert, dass die elasto-plastische PMBC bei ständig anstehendem Wasserstaudruck in einen Untergrundriss hineingepresst wird. Bei Rissbildung und/oder Aufweitung wird durch die Gewebeeinlage die innere Zugfestigkeit erhöht, so dass die PMBC in ihrer Schichtdicke kaum reduziert wird. Beides dient der Funktionalität der Bauwerksabdichtung.

Ebenfalls für den erdberührten Bereich neu geregelt wurden Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen (FLK) aus Polymethylmethacrylatharz (PMMA), Polyurethanharz (PUR) und Polyesterharz (UP) mit allgemeinem b auaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP) nach den Prüfgrundsätzen PG-FLK.

W2.1-E/SITUATION 1: Stauwasser bis 3 m,

a = wenig wasserdurchlässig

W2.1-E/SITUATION 2: Grundwassereinwirkung bis 3 m,

a = beliebig (Einbindetiefe des Bauwerkes)

W2.1-E/SITUATION 3: Hochwassereinwirkung bis 3 m

W2.2-E/SITUATION 1: Stauwasser mehr als 3 m,

a = wenig wasserdurchlässig

W2.2-E/SITUATION 2: Grund- oder Hochwassereinwirkung

mehr als 3 m, a = beliebig (Einbinde tiefe des Bauwerkes)

Die vor einigen Jahren im Markt eingeführten FPDs ( flexible, polymervergütete Dickbeschichtungen) sind in der DIN 18533 noch nicht erwähnt, da über diese neuen Abdichtungsstoffe zum Zeitpunkt der strukturellen Ausarbeitung der Norm noch zu wenig Erfahrungswerte vorlagen. Daher arbeitet der Verband Deutsche Bauchemie zurzeit an der Neufassung einer Richtlinie für FPDs. Sie wird allerdings erst veröffentlicht, wenn die notwendige Einführung der Prüfgrundsätze für diese neue Produktgattung rechtlich bindend abgeschlossen ist. Wann dies sein wird, steht noch nicht fest. Nach derzeitigem Stand werden diese an die Prüfgrundsätze für MDS angelegt. Auch der Zeitpunkt, zu dem die FPDs in die neue DIN 18533 aufgenommen werden, ist noch nicht bekannt.

Die Wassereinwirkungsklasse W3-E (Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken) beschreibt das Einwirken von Niederschlags- oder Sickerwasser auf die geneigte Abdichtung. Anstauendes Wasser ist hierbei zu vermeiden. Eine erdüberschüttete Decke unterliegt den Einwirkungen von Niederschlagswasser. Dieses sickert durch die Erdüberschüttung bis zur Abdichtung und muss dort abgeleitet werden. Dies erfolgt zum Beispiel durch Dränung, Gefälle oder wasserdurchlässige Überschüttung.

Der tiefste Punkt der Deckenfläche muss bei der Abdichtung einer erdüberschütteten Decke mindestens 30 cm über Bemessungshochwasserstand (HHW) oder Bemessungsgrundwasserstand (HGW) liegen. Außerdem darf die Anstauhöhe von 10 cm nicht überschritten werden. Andernfalls ist die Abdichtung gemäß W2-E auszulegen.

Bei der Wassereinwirkungsklasse W4-E (Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden) werden ein- und zweischalige Wandkonstruktionen unterschieden. Hierbei wirken am Wandsockel Spritzund Sickerwasser auf die Sockeloberflächen, Fundamente und Bodenplatten ein. Wasser kann in und unter Wänden kapillar aufsteigen. Abrinnendes Niederschlagswasser kann bei Wänden aus zweischaligem Mauerwerk in den Schalenzwischenraum einsickern. Diese Arten der Wassereinwirkung auf das Mauerwerk erfordern eine Abdichtung des Wandsockels und des Wandquerschnitts.

Mit dieser Wassereinwirkungsklasse ist am Wandsockel im Bereich von etwa 20 cm unter GOK bis 30 cm über GOK zu rechnen, wenn aufgrund des Bemessungswasserstands oder des nicht gedränten, wenig wasserdurchlässigen anstehenden Bodens nicht von W2-E auszugehen ist. Abschließend soll noch erwähnt werden, dass erstmals auch die Anwendung von mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS) als Wandquerschnittsabdichtung beschrieben und freigegeben ist. Diese waren zwar in der Stoffnorm (Teil 2) und im Beiblatt 1 der bisherigen DIN 18195 schon aufgeführt, jedoch in den Ausführungsteilen für den erdberührten Bereich (Teile 4, 5 und 6) bisher nicht geregelt. In der DIN 18533, Teil 3 sind Bauwerksabdichtungen im erdberührten Bereich aus rissüberbrückenden mineralischen Dichtschlämmen mit allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP) nach den Prüfgrundsätzen PG-MDS erstmals geregelt.

DIE DEUTSCHE BAUCHEMIE ARBEITET ZURZEIT AN EINER NEUFASSUNG DER RICHTLINIE FÜR FPDS BEZÜGLICH DER DIN 18533

W3-E: Nicht drückendes Wasser

W4-E: Spritz-und Kapillarwasser

Diese haben als Abdichtung im Sockelbereich den Vorteil, dass nachträglich aufzubringende Kleber einen stabilen Untergrund vorfinden und aufgrund gleicher Materialien eine gute Verbindung herstellen. Polymermodifizierte Bitumen-Dickbeschichtungen dagegen sind Thermoplaste, das heißt dass sich diese bei hohen Temperaturen verformen können und somit die Haftung des nachfolgenden Oberbelages gefährdet ist. Dies gilt insbesondere für mineralische Sockelputze, die direkt appliziert werden. Im Wandquerschnitt ermöglichen MDS den kraftschlüssigen Verbund zwischen Abdichtung und Mauermörtel und verringern somit das Risiko von scherkraftbedingten Abrissen der Außenabdichtung durch Eindrücken des Wandbildners.

Die Tabelle auf der rechten Seite gibt einen vergleichenden Überblick über die Beanspruchungsklassen nach alter DIN 18195 und den neuen Wassereinwirkungsklassen der DIN 18533.

DIE ÄNDERUNGEN DER DIN 18 533 – IN BEZUG AUF DEN UNTERGRUND

Während sich die alte DIN 18195 nur mit der Art und Menge der Wasserbelastung auf die Abdichtung auseinandergesetzt hat, berücksichtigt die neue DIN 18533 auch die Funktionalität und Haltbarkeit der Abdichtung im Verbund mit dem Untergrund. Beispielsweise können Risse in den üblichen Untergründen, die abgedichtet werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden, und Verformungen im Untergrund haben je nach Flexibilität und Rissüberbrückung der eingesetzten Abdichtungsstoffe einen erheblichen Einfluss auf die Dichtigkeit und somit Funktionalität der Bauwerksabdichtung. Wie bei Rissen üblich, muss zwischen der Rissentstehung (im Untergrund oder nach dem Auftragen der Abdichtungsschicht) und der Rissausbreitung unterschieden werden. In beiden Fällen muss die Abdichtungsbauart in der Lage sein, die Rissbreitenänderungen zu überbrücken. Daher ist es notwendig, bereits den abzudichtenden Untergrund so zu konzipieren und zu dimensionieren, dass Risse auftreten können, für die die Abdichtungsbauart nicht geeignet ist. Dies gelingt nur im Zusammenspiel zwischen Untergrund und Abdichtungssystem. Planungs- und Ausführungssicherheit schafft die DIN 18533 durch Einführung von Rissklassen, die in 4 Kategorien unterteilt werden:

DIE AUSWIRKUNGEN VON MÖGLICHEN VERFORMUNGEN MÜSSEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN

Die einzelnen in der DIN 18533-2 und DIN 18533-3 geregelten Abdichtungsbauarten besitzen, abhängig von den stofflichen Eigenschaften der Abdichtung sowie ggf. vorhandener Gewebearmierungen, der Schichtdicke und Lagenzahl sowie des Haftverbundes zum Untergrund, unterschiedliche Rissüberbrückungseigenschaften. Die rechts stehende Tabelle zeigt die bei der Wahl der Abdichtungsbauart bzw. des Abdichtungsuntergrundes zu berücksichtigenden Rissklassen sowie die Rissüberbrückungsklassen, welcher die Abdichtungsbauarten zugeordnet sind. Für höhere Rissüberbrückungsklassen eingestufte Abdichtungsbauarten sind auch für geringere Rissklassen geeignet.

Es ist zu beachten, dass die notwendige Rissüberbrückungsklasse auch von der Wassereinwirkungs- und der Raumnutzungsklasse abhängig ist. Die nebenstehende Tabelle zeigt die Abhängigkeit untereinander auf und definiert Mindestanforderungen an die Zuverlässigkeit der Abdichtung. Hierbei gilt, dass der Zusammenhang zwischen der Wassereinwirkung und der Rissüberbrückung nur gilt, wenn sich aus den Rissklassen des Untergrundes keine höheren Rissüberbrückungsklassen ergeben.

Bei der Planung der Abdichtung im Bereich von Bewegungsfugen müssen die Auswirkungen von möglichen Verformungen berücksichtigt werden. Unter Bewegungsfugen werden Zwischenräume zwischen zwei Bauwerken, Gebäude- oder Bauteilen mit einer bestimmten Breite verstanden, deren Flankenbereiche zwängungsfreie Bewegungen relativ zueinander ermöglichen und schädliche Spannungen abbauen. Lage, Ausbildung und Bewegungen werden durch Einwirkungen bestimmt, die sich aus den Einflüssen von Baugrund und Umgebungsbedingungen, dem Bauwerk oder den Bauteilen selbst oder auch durch den Bauablauf ergeben. Beispielhaft sollen Setzungen,Schwinden und Kriechen, Temperatur- und / oder Lasteinwirkungen (zum Beispiel Verkehrslasten) genannt werden. Lageänderungen im Flankenbereich von Bewegungsfugen können in unterschiedlicher Richtung auftreten: senkrecht zur Abdichtungsebene durch Scherung und in Abdichtungsebene durch Dehnung oder Stauchung, oder durch Verzerrung. Um diese klassifizieren zu können, wurden in die DIN 18533 so genannte Verformungsklassen aufgenommen. Die Tabelle „Verformungen“ gibt einen Überblick.

Aus der in allen drei Richtungen maximal zu erwartenden Bewegung ist die resultierende Verformung vr zu ermitteln. Beispielsweise ist nach DIN 18533-1, Tabelle 9 bei einer resultierenden Verformung vr ≤ 20 Millimeter die Bewegungsfuge in die Verformungsklasse VK4-E einzuteilen. In den Stoffteilen der DIN 18533, Teile 2 und 3 werden genormte Abdichtungsbauarten in Abhängigkeit der für den Einzelfall zu ermittelnden Verformungsklasse präzisiert.

DIE ÄNDERUNGEN DER DIN 18 533 – IN BEZUG AUF DIE RAUMNUTZUNG

Die alte DIN 18195 verfolgte bisher den Ansatz, erdberührte Bauteile vor Feuchtigkeit zu schützen. In der neuen Norm wird auch auf die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Räumen und die damit verbundenen Anforderungen in Bezug auf die Trockenheit der Raumluft eingegangen, denn Räume im erdberührten Bereich können auf sehr vielfältige Weise genutzt werden, und nicht jeder Keller wird hochwertig genutzt (zum Beispiel Lagerraum für Fahrräder, Hauswirtschaftsraum, Garage etc.). Auf der anderen Seite werden Keller auch so hochwertig genutzt, dass selbst Keller auch so hochwertig genutzt, dass selbst die üblichen Anforderungen an einen Wohnraum nicht ausreichen (zum Beispiel Papierlagerung, Kulturgüter, Elektronik etc.). Dieser Tatsache wird die DIN 18533 durch Einführung der sogenannten Raumnutzungsklassen gerecht. Diese beschreiben die jeweiligen Anforderungen an das Raumklima. Die Raumnutzungsklasse RN1-E liegt vor, wenn nur geringe Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft bestehen – zum Beispiel bei offenen Lagerhallen oder Tiefgaragen. Durchschnittliche Anforderungen, wie sie an übliche Aufenthaltsräume (Wohn-, Geschäfts- und Freizeiträume) gestellt werden, entsprechen der Raumnutzungsklasse RN2-E. In Archiven für zum Beispiel unersetzliche Kulturgüter oder auch in Räumen mit Rechnern und anderer feuchtigkeitsempfindlicher Elektronik bestehen besonders hohe Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft. Diese Art der Nutzung ist der Raumnutzungsklasse RN3-E zuzuordnen.

Der Vollständigkeit halber soll noch erwähnt werden, dass das Raumklima durch weitere Einflussfaktoren mitbestimmt wird. Daher sind zusätzliche Maßnahmen im Wärmeschutz und/oder der Be- und Entlüftung zu planen und auszuführen, wobei letzteres auch durch den Nutzer praktiziert werden muss.

DIE ÄNDERUNGEN DER DIN 18533 – FAZIT

Die neue DIN 18533 macht vieles richtig. Sie ergänzt, was in der alten DIN 18195 gefehlt hat und konkretisiert, was in der alten Norm Interpretationsspielraum zuließ. Viel wichtiger aber ist der Ansatz, dass die neue Norm deutlich mehr Praxisbezug hat und das abzudichtende Bauwerk nicht mehr isoliert betrachtet wird, sondern im Zusammenspiel mit seinen Umgebungsbedingungen – sowohl nach außen wie auch nach innen und mit sich selbst. Natürlich wird es auch wieder Kritiker geben, die sich an der neuen Abdichtungsnorm reiben. Denen sei gesagt, dass es nie eine perfekte, komplette und widerspruchsfreie Norm geben kann, schon gar nicht im Bereich der Bauwerksabdichtung. Denn zum einen gibt es immer wieder Weiterentwicklungen auf Produktseite, zum anderen verändern sich Bauablauf und Technologien. Auch Erfahrungswerte sind ursächlich dafür, wenn Normen überarbeitet werden müssen. Hierbei muss man bedenken, dass die alte DIN 18195 – von kleineren Überarbeitungen mal abgesehen – fast 35 Jahre im Einsatz war.

Natürlich gibt es auch Grundsätze der Bauwerksabdichtung, die es schon vor der neuen Norm gegeben hat und die auch weiterhin ihre Gültigkeit haben. Hierzu gehört der Planungsprozess, der folgende Fragen vor der Planung und Ausführung zu klären hat: Zunächst müssen der Anwendungsbereich und die Bodenverhältnisse geklärt werden. Danach muss die zukünftige Raumnutzung bekannt sein. Um die Abdichtung fach- und sachgerecht planen und ausführen zu können, sind dann die Wassereinwirkung auf die Abdichtung und die Risssituation im Untergrund zu klären, bevor die Abdichtungsart und Abdichtungsbauart festgelegt wird. Auch die DIN 18533 kann eines nicht ersetzen: Fachkompetenz, Mitdenken und Verantwortungsbewusstsein.

DIE NEUE NORM HAT DEUTLICH MEHR PRAXISBEZUG

Rainer Volgmann ist Key Account Manager für Industrie und Export bei hahne Bautenschutz. Innerhalb der Sie vert AG ist er zudem für den Intercompany Kontakt zuständig. Des Weiteren ist er Mitglied in verschiedenen Ausschüssen der Deutschen Bauchemie.

Frank Frössel ist Leiter Marketing der quick-mix Gruppe. Hierzu gehören die Bereiche strategisches und operatives Marketing, Produktmanagement, Bauberatung und Anwendungstechnik.

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